Kosten
Meine Kanzlei sichert Ihnen Kostentransparenz zu.
Ich informiere Sie über die Ihnen entstehenden Kosten und bringe für Sie Licht in die Vergütungsberechnung.
RECHTSANWALTSVERGÜTUNGSGESETZ (RVG) UND VERGÜTUNGSVERZEICHNIS (VV RVG)
Die Vergütung eines Rechtsanwalts richtet sich in erste Linie nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sowie den einzelnen Nummern des Vergütungsverzeichnisses.
Diese Vorschriften können Sie unter dem Link http://bundesrecht.juris.de/rvg der Website des Bundesministeriums für Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH (http://www.gesetze-im-internet.de) einsehen.
VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN
Daneben ist es möglich, individuelle schriftliche Honorarvereinbarungen zu treffen (z.B. über Pauschal- und Zeitvergütungen in außergerichtlichen Angelegenheiten), sofern der Inhalt einer solchen Vergütungsvereinbarung in einem angemessenen Verhältnis zu meiner Leistung, Verantwortung und dem Haftungsrisiko steht.
Udo Frank Haase
IHR PARTNER IM RECHT
Kanzlei für Familie, Unternehmen
und soziale Rechte.
D-22765 Hamburg
fax +49 (0)40 3919 85 22